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Renten-
versicherung
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Mehr Zeit für
das Wesentliche
Unsere Lebensansprüche werden im Alter nicht kleiner. Der Lebensabend verspricht mehr Zeit für Aktivitäten und Reisen. Im schlimmsten Fall aber auch Kostenfaktoren, die durch Alter und eventuelle Krankheit heute unkalkulierbar sind. Die entstehende Rentenlücke zwischen Ihrem letztem Gehalt und später gezahlter Rente, gilt es zielführend zu schließen.
Eine private Rentenversicherung ist vor allem deshalb sinnvoll, weil sie eine garantierte Rentenzahlung bis zum Lebensende verspricht. Ob und in welcher Form eine private Rentenversicherung für Sie Sinn ergibt, klären wir gerne für Sie. Eventuell bietet sich in Ihrem Fall auch eine pfiffige Kombination von Möglichkeiten an. Beispielsweise in Kombination mit einer Sofortrente.
Private Rentenversicherung
Mit dem Abschluss einer privaten Rentenversicherung wird Ihnen eine lebenslange Rente, oder eine zeitlich begrenzte Rente vom Versicherer garantiert. Alternativ können Sie sich auch bei Fälligkeit eine einmalige Kapitalabfindung auszahlen lassen.
Es gibt es zwei Formen: die konventionelle und die fondsgebundene Rentenversicherung.
Konventionelle Rentenversicherung:
Bei einer konventionellen Rentenversicherung wird eine Rente garantiert, die zum Rentenbeginn zur Verfügung steht. Zusätzlich werden Sie noch an den Überschüssen beteiligt, wodurch sich dann für Sie eine höhere Rente ergibt. Die Überschüsse werden entweder verzinslich angesammelt. in einen Fonds investiert oder ähnlichem. Durch eine private Rentenversicherung geschieht dies automatisch.
Fondsgebundene Rentenversicherung:
Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung werden alle Beiträge in die von Ihnen ausgewählten Fonds investiert. Dadurch gibt es keine Rentengarantie. Es kann allerdings durch besondere Vereinbarungen oder Zusatzversicherungen sicher gestellt werden, dass zum Rentenbeginn eine vereinbarte Rente zur Verfügung steht. Sie unterstützt die private Rentenversicherung.
Der Vertrag gibt dem Versicherungsnehmer aber meistens auch das Recht, anstelle der Rente eine Kapitalzahlung zu verlangen, das so genannte Kapitalwahlrecht. Für den Fall, dass die versicherte Person vor dem vereinbarten Rentenbeginn stirbt, kann auch vereinbart werden, dass die bezugsberechtigten Hinterbliebenen zumindest die eingezahlten Beiträge oder eine festgelegte Todesfallleistung erhalten.
Stirbt die versicherte Person nach Rentenbeginn, verfällt grundsätzlich das noch vorhandene Versicherungskapital: Es kommt dann der Gemeinschaft aller bei dem jeweiligen Versicherer privat Rentenversicherten zugute. Die Hinterbliebenen können in dieser Situation nur dann eine Leistung aus dem Versicherungsvertrag des Verstorbenen erwarten, wenn dieser dafür vorgesorgt hat. Dies kann er zum Beispiel sicherstellen, indem er eine so genannte Beitragsrückgewähr im Todesfall (abzüglich geleisteter Rentenzahlungen), eine Garantiezeit für die Rentenzahlung oder eine sonstige Todesfallleistung vertraglich vereinbart.
Eine private Rentenversicherung können Sie auch so abschließen, dass Sie einen Einmalbeitrag zahlen. Bei dieser Form ist es zudem möglich, die Rentenversicherung sofort beginnen zu lassen und eine Rente zu beziehen. Allerdings ist dann leider automatisch das Kapitalwahlrecht ausgeschlossen.
Was leistet die private Rentenversicherung?
Die Leistung besteht darin, dass die Versicherung Ihnen die Zahlung einer lebenslangen Leibrente garantiert. Somit ist die private Rentenversicherung die sicherste Altersvorsorge. Diese Rente speist sich aus dem Kapital, das sich durch Ihre Beitragszahlung angesammelt hat. Dies setzt sich – mit Ausnahme von rein fondsgebundenen Produkten – in der Regel aus einem vertraglich garantierten Teil und einer Überschussbeteiligung einschließlich der Beteiligung an den Bewertungsreserven zusammen. Wenn dies im Vertrag vereinbart ist, haben Sie auch die Alternative, sich statt einer Rente eine einmalige Kapitalabfindung auszahlen zu lassen.
So wird die Private Rentenversicherung ausgezahlt
Bei der aufgeschobenen Rente kann der Versicherte wählen, ob er sich das angesparte Kapital als lebenslange Rente auszahlen lässt oder ob er sein Kapitalwahlrecht nutzt. Letzteres bedeutet, dass er das Geld auf einen Schlag bekommt. Aber Achtung: Eine Rentenzahlung ist in aller Regel steuerlich günstiger als eine Auszahlung auf einen Schlag.
Wer sich für die Rentenzahlung entscheidet, die sogenannte Leibrente, kann oft zwischen einer dynamischen und einer konstanten Rente wählen. Bei der konstanten Rente soll die Zahlung während der gesamten Rentenphase gleich hoch bleiben. In die Rentenhöhe wird bereits eine prognostizierte Überschussbeteiligung für die gesamte Rentenzeit miteingerechnet. Treten die Erwartungen nicht ein, ist es möglich, dass die Rente gesenkt wird. Die konstante Rente verliert durch die Inflation mit der Zeit an Wert.
Die dynamische Rente fällt zum Rentenbeginn etwas niedriger aus als die konstante Rente. Allerdings steigt sie mit der Zeit an, sofern es die erwirtschafteten Überschüsse der Versicherung zulassen. Gesenkt werden kann die Rente nicht mehr. Aufgrund der Anpassung verliert die Rente durch die Inflation weniger an Wert. Sie lohnt sich vor allem, wenn jemand sehr alt wird.
Eine Mischform der beiden Auszahl-Varianten ist die teildynamische Rente. Ein Teil der Überschüsse ist dabei dynamisch und kann nicht abgesenkt werden. Ein anderer Teil wird vor Rentenbeginn hochgerechnet und kann wieder gesenkt werden, falls die Überschüsse nicht zur Finanzierung ausreichen.
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