Hausrat-
Eine Hausratversicherung schützt vor den Folgen großer und kleiner Katastrophen rund um Ihren Hausrat.
Hausrat-
versicherung
Eine Hausratversicherung schützt vor den Folgen großer und kleiner Katastrophen rund um Ihren Hausrat.
Für einen optimal
abgesicherten Hausrat
Die Hausratversicherung bietet Versicherungsschutz gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm (einschließlich Hagel und Überschwemmung) und Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Diese Leistungen können nicht einzeln versichert werden.
Versicherungsort
Wo sind die Sachen versichert? Versicherungsort ist Ihre Wohnung. Dazu gehören auch Räume und Nebengebäude auf dem Grundstück, z.B. Keller, Waschküchen und Schuppen, die nur von Ihnen genutzt werden. Auch in gemeinschaftlich genutzten Räumen sind der Wäschetrockner und die Waschmaschine versichert, die Ihnen gehören. Garagen zählen auch dann zum Versicherungsort, wenn sie nicht direkt auf dem Grundstück, wohl aber in dessen Nähe stehen.
Daher ist eine Hausratversicherung immer sinnvoll.
Darüber hinaus gilt die sogenannte Außenversicherung. Danach sind Hausratgegenstände weltweit auch dann versichert sind, wenn sie sich nicht in Ihrer Wohnung befinden. Voraussetzungen hierfür sind, dass die Sachen Ihnen oder jemandem, mit dem Sie in häuslicher Gemeinschaft leben, gehören (nicht Untermieter, siehe „Welche Sachen sind versichert?“) und dass sich die Sachen nur vorübergehend (bis max. drei Monate) nicht in der Wohnung befinden. Ihr Hausrat ist also auch versichert, wenn Sie ihn auf Reisen mitnehmen. Nicht versichert sind dagegen Sachen, die Sie für längere Zeit mit ins Wochenendhaus nehmen (auch nicht während der ersten drei Monate).
Als vorübergehend gilt auch, wenn Sie oder jemand, mit dem Sie in häuslicher Gemeinschaft leben, zur Ausbildung, zum Wehr- oder Zivildienst länger als drei Monate nicht in der versicherten Wohnung wohnt, solange kein eigener Haushalt gegründet wird.
Für bestimmte Schäden gelten in der Außenversicherung Einschränkungen: Schäden durch Sturm und Hagel sind nur versichert, wenn sich die Sachen in Gebäuden befinden. Auch für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die unter „Gegen welche Gefahren besteht Versicherungsschutz“ beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sein.
Für die Außenversicherung gilt eine Entschädigungsgrenze von 10 % der Versicherungssumme. Maximal werden 10.226 Euro bzw. (bei neueren Euro-Tarifen) ein gerundeter Wert gezahlt.
Erweiterungsmöglichkeiten finden Sie unter „Welche Deckungskonzepte gibt es ?“.
Sachschäden – Welche Sachen sind versichert?
In der Hausratversicherung sind alle Sachen versichert, die zum Hausrat gehören. Hierzu zählen gemäß den Versicherungsbedingungen jene Gegenstände, die der Haus- bzw. Wohnungseinrichtung dienen und die im Haushalt gebraucht oder verbraucht werden. Auch Markisen und Antennen sind versichert, wenn diese nur von Ihnen privat genutzt werden. Fest in das Gebäude eingebaute Gegenständewerden ebenfalls dem Hausrat zugerechnet, wenn sie dem Mieter der versicherten Wohnung gehören.
Ebenfalls In der Hausratversicherung mitversichert sind motorisierte Krankenfahrstühle, Go-Karts, Rasenmäher, Spielfahrzeuge, Flugdrachen, Kanus, Surfgeräte, Ruder-, Falt- und Schlauchboote. Einrichtungsgegenstände und Arbeitsgeräte (aber keine Handelsware), die gewerblichen Zwecken dienen, sind ebenfalls mitversichert, solange sie sich nicht in ausschließlich gewerblich genutzten Räumen befinden. Alle genannten Gegenstände sind auch dann versichert, wenn sie fremdes Eigentum sind. Ausgenommen ist Hausrat von Untermietern.
Erweiterungen sind ebenfalls möglich, siehe dazu auch „Welche Deckungskonzepte gibt es?„. Eingeschränkt, bzw. nur unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert sind Wertsachen.
„Basis“, „Plus“, „Top“, „Kompakt“, „Komplett“, „Komfort“, „Exclusiv“… Es gibt viele Bezeichnungen für Deckungskonzepte, die von Versicherern angeboten werden. Sie beinhalten in unterschiedlichem Maße Klauseln, die den vorher beschriebenen Versicherungsschutz erweitern oder aber Ausschlüsse, die laut VHB 92 gelten, negieren. Diejenigen, die am häufigsten vorkommen, sind nachstehend beschrieben. Zu den meisten Klauseln gelten Entschädigungsgrenzen, die häufig prozentual auf die Versicherungssumme berechnet werden. Diese Begrenzungen einer Hausratversicherung können von Anbieter zu Anbieter sehr unterschiedlich ausfallen.
Erweiterungen zur Gefahr Feuer & Überspannungsschäden
Hier handelt es sich um Schäden, die nicht durch direkten Einschlag eines Blitzes hervorgerufen wurden, sondern indirekt, z.B. wenn der Blitz in eine Überlandleitung einschlägt und dadurch eine Überspannung verursacht, die den Fernseher beschädigt.
Sengschäden
Es gibt Versicherer einer Hausratversicherung die, entgegen den „normalen“ Bedingungen, auch Sengschäden bis zu einer bestimmten Grenze entschädigen. Das ist eine sinnvolle Erweiterung, denn wie leicht kann es passieren, dass durch eine brennende Zigarette oder umfallende Kerze ein Loch ins Polster gebrannt wird.
Fahrzeuganprall
Schäden, die durch ein Kraft- oder Schienenfahrzeug zustande kommen, das gegen das Haus fährt und dadurch Hausratgegenstände beschädigt, sind hier gemeint. Meistens gilt der Versicherungsschutz nur, solange sich die Gegenstände in geschlossenen Räumen befinden. Erweiterungen zur Gefahr Leitungswasser
Aquarien
Diese Klausel stellt das Wasser im Aquarium dem Leitungswasser gleich. Es sind hier auch Schäden mitversichert, die durch ein auslaufendes Aquarium entstehen, z.B. am Teppich oder an Möbeln.
Wasserbetten
Analog der Klausel Aquarien sind auch Schäden durch hieraus austretendes Wasser mitversichert.
Rückstau
Entgegen dem „normalen“ Versicherungsschutz einer Hausratversicherung sind hier auch Schäden versichert, die durch Rückstau verursacht werden, der wetterbedingt ist, z.B. durch starken Regen. Voraussetzung ist jedoch hierfür meistens, dass ein funktionierendes Rückstauventil vorhanden ist.
Medienverlust infolge Rohrbruch
Wenn diese Klausel Vertragsbestandteil ist, übernimmt die Versicherung auch Kosten, die dadurch entstehen, dass ein Rohrbruch einen Mehrverbrauch an Wasser verursacht. In den meisten Fällen werden Wasserabrechnungen aus vorangegangenen Jahren zum Vergleich herangezogen, um die Höhe dieses Schadens festzustellen. Prüfen Sie daher immer das Kleingedruckte Ihrer vorhandenen Hausratversicherung.
Erweiterungen zu Einbruchdiebstahl
Diebstahl von Hausrat aus KFZ
Es werden hier Sachen ersetzt, die aus einem geschlossenen KFZ gestohlen werden und nicht über die KFZ-Versicherung zu regulieren sind, z.B. wenn Sonnenbrillen aus dem Auto entwendet werden. Nicht versichert sind hier jedoch elektronische Geräte, Fotoapparate und Wertsachen.
Einfacher Diebstahl
Während Diebstahl im Normalfall immer nur in Verbindung mit einem Einbruch versichert ist, gibt es hier eine Ausnahme. Der einfache Diebstahl von Sachen vom Versicherungsgrundstück ist mitversichert, und zwar für Wäsche, Kleidung, Gartengeräte, Gartenmöbel, Kinderwagen.
Fahrraddiebstahl
Durch die Klausel einer Hausratversicherung wird Ersatz geleistet, wenn ein Fahrrad gestohlen wird, solange es in Benutzung war und gesichert abgestellt wurde (mit Fahrradschloss) oder wenn es sich in einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum befand. (Wenn es aus Ihrem eigenen verschlossenen Keller gestohlen wird, ist dies ohnehin versichert.) Da über diese Klausel nicht nur eines, sondern die Fahrräder der ganzen Familie versichert werden können, sollten Sie darauf achten, ob die hier vereinbarte Entschädigungsgrenze meistens 1 % der Versicherungssumme) ausreicht. Falls nicht, kann diese gegen Mehrbeitrag erhöht werden.
Diebstahl aus Krankenzimmern
Diese Klausel Ihrer Hausratversicherung beinhaltet den Versicherungsschutz für Sachen, die Ihnen bei einem Aufenthalt im Krankenhaus oder bei einer Kur aus dem Zimmer gestohlen werden.
Allgemeine Erweiterungen
Unterversicherungsverzicht
Der Versicherer garantiert hiermit, die vereinbarte Versicherungssumme als ausreichend anzusehen und keine Abzüge im Schadenfall vorzunehmen.
Beruflicher Hausrat
Hier ist vereinbart, dass alle Sachen, die im Beruf oder Gewerbe gebraucht werden, mitversichert sind, also auch, wenn diese sich in Räumen befinden, die ausschließlich gewerblich genutzt werden. Zu diesen Sachen zählen sowohl Arbeitsgeräte als auch Einrichtungsgegenstände, bei manchem Versicherer auch Musterkollektionen.
Anlagen, die zur Sicherung des Hausrates dienen
Über diese Klausel Ihrer Hausratversicherung sind Gebäudebestandteile wie z.B. eine Alarmanlage mitversichert.
Sachen in Bankgewahrsam
Gegenstände, die bei einer Bank z.B. im Schließfach lagern sind hier ebenfalls bis zu einer bestimmten Grenze mitversichert.
Hotelkosten
Die Klausel sichert die Übernahme von Kosten für Hotel oder ähnliche Unterbringung zu, wenn die Wohnung durch einen Versicherungsfall nicht mehr bewohnbar ist. Die Entschädigungshöhe ist zeitlich oder mit einem Prozentsatz von der Versicherungssumme begrenzt.
Weitere versicherte Gefahren
Zusätzlich zu den in den Bedingungen schon enthaltenen Gefahren sind über diese Klausel versichert: Schäden durch Implosion (kommt am Fernseher vor), Verpuffung, Überschallknall, aber auch Schäden durch innere Unruhen und Streik.
Bewachungskosten
Gemeint sind Kosten, die anfallen können, wenn man z.B. nach einem Brand jemanden beauftragt, die Wohnung zu bewachen, damit nicht geplündert wird.
Reparaturkosten für provisorische Maßnahmen
Hier kann man auch Aufwendungen für vorläufige Maßnahmen erstattet bekommen, z.B., wenn man selbst zunächst ein Vorhängeschloss an der aufgebrochenen Wohnungstür anbringt, bis die endgültige Reparatur von Tür und Schloss durchgeführt wird.
Umzugskosten
Diese Klausel definiert die Kosten für einen Umzug infolge eines Versicherungsfalls als mitversicherte Kosten (wie Transportkosten).
Erhöhte Entschädigungsgrenzen
Es gibt einige Klauseln, die in den Bedingungen festgeschriebene Begrenzungen verbessern. Dies kann z.B. sein bei Wertsachen, Außenversicherung, Kosten für Transport und Lagerung.
Elementarschäden
Hierzu zählen Schäden durch Überschwemmung, Überflutung, Erbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen. In den meisten Fällen wird dieser Versicherungsschutz mit einer hohen Selbstbeteiligung angeboten. Durch derartige Schadenereignisse in den letzten Jahren besteht zunehmend Interesse an diesem Versicherungsschutz, natürlich besonders in Gegenden, wo z.B. Überschwemmungen oder Erdbeben schon vorgekommen sind. Die Versicherer sind jedoch eher vorsichtig. Die meisten Anbieter versichern nur Gebäude/Grundstücke, die in den letzten Jahren frei von derartigen Schäden waren, oder sie schließen bestimmte Postleitzahlengebiete von vornherein aus.
Allgefahrendeckung
Es gibt Versicherer, die spezielle Konzepte anbieten, die sich Allgefahrendeckung nennen. Die versicherten Sachen sind dann auch gegen Verlust oder Verschwinden jedweder Art versichert, meistens mit einer Selbstbeteiligung. Diese Konzepte sind eher für hochwertige Haushalte gedacht (z.B. mit einer Mindestversicherungssumme von 150.000 Euro und/oder einem hohen Anteil an Werstsachen). Wenn dies auf Ihre Wohnung zutrifft, lassen Sie sich darüber beraten, ob sich eine solche Versicherung für Sie lohnt.
Vereinbaren Sie gleich einen Termin.
© 2019 Alle Rechte vorbehalten // © web development & design by K!Wi kreativ GmbH