Vertrauensschaden-
versicherung

Eine Vertrauensschadenversicherung schützt vor Schäden am Vermögen des versicherten Unternehmens infolge vorsätzlicher Handlungen

Schneverdingen, Vertrauensschadenversicherung, Geschäftskunden, Versicherungsmakler

Vertrauens-
schaden-
versicherung

Eine Vertrauensschaden-
versicherung schützt vor Schäden am Vermögen des versicherten Unternehmens infolge vorsätzlicher Handlungen

Ihr Rezept gegen eine
persönliche Haftung

Eine Vertrauensschadenversicherung schützt vor Schäden am Vermögen des versicherten Unternehmens infolge vorsätzlich unerlaubter Handlungen wie z. B. Betrug, Unterschlagung oder Untreue. Sie bietet Versicherungsschutz für alle Vertrauenspersonen wie z.B. Arbeitnehmer oder Vorstandsmitglieder sowie eine umfassende Abdeckung – auch bei Schäden außenstehender Dritter durch unmittelbare und rechtswidrige Eingriffe z.B. in die elektronische Datenverarbeitung Ihres Unternehmens. Mitversichert sind pauschal alle Mitarbeiter, die zum Zeitpunkt der Schadenseintritts aufgrund eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses bei Ihrem Unternehmen angestellt waren und sind. Die genauen Zahlen, Daten, Fakten und Vorteile einer Vertrauensschadenversicherung klären wir sehr gerne für Sie und mit Ihnen – kostenlos und unverbindlich.

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Vertrauensschadenversicherung: Was ist das

Alle Mitarbeiter und Führungskräfte eines Unternehmens sollten nach Möglichkeit an einem Strang ziehen. Leider bleibt dieses Verhalten heutzutage in vielen Unternehmen ein frommer Wunsch. Insbesondere mittelständische Betriebe und große Unternehmen erleiden immer wieder Schäden, die durch Diebstahl von Unternehmenseigentum, Unterschlagung, Veruntreuung oder ähnliches hervorgerufen werden.

 

Um den Unternehmer vor den Folgen solcher Schäden zu schützen, gibt es seit einigen Jahren in Deutschland die so genannte Vertrauensschadensversicherung. Dabei umfasst die Versicherungsleistung alle Mitarbeiter des Unternehmens und reguliert alle Schäden, die durch diese Mitarbeiter verursacht werden. Neue Mitarbeiter sind in der Regel automatisch mitversichert, müssen jedoch spätestens nach Ablauf eines Versicherungsjahres dem Versicherer gemeldet werden.

Welche Schäden können dabei entstehen

Die Schäden, welche durch eine Vertrauensschadensversicherung abgedeckt werden, sind in der Regel im Bereich der Wirtschaftskriminalität anzusiedeln. Üblicherweise sind Diebstahl, Veruntreuung, Unterschlagung, Betrug, Urkundenfälschung sowie Spionage mit in der Versicherung eingeschlossen. Die Versicherung kommt für alle im Zusammenhang mit dem Schaden aufgetretenen Kosten auf. Dabei kann es sich zum Beispiel auch um Kosten für die Ermittlung der tatsächlichen Schadenshöhe handeln, aber auch um Kosten, die im Rahmen der Rechtsverfolgung entstehen.

 

Eine Besonderheit bei der Vertrauensschadensversicherung ist, dass sich der Versicherer jederzeit Zugang zu den Arbeitszeugnissen aller Mitarbeiter des betreffenden Unternehmens verschaffen kann. Weiterhin steht ihm das Recht zu, einzelne Mitarbeiter aus der Versicherung auszuschließen, wenn diese in der Vergangenheit durch strafbare Delikte auffällig geworden sind und dies in der entsprechenden Mitarbeiterakte oder im Arbeitszeugnis vermerkt wurde.

Der Abschluss der Versicherung

Der Abschluss einer Vertrauensschadensversicherung empfiehlt sich heute insbesondere für Unternehmen, die mit sensiblen und teuren Daten arbeiten oder handeln soviel für alle Betriebe, die hochpreisige Produkte herstellen oder vertreiben. Die individuellen Bedingungen dieser Versicherung müssen mit dem Versicherer im Einzelnen ausgehandelt werden, für die Höhe der Beiträge spielt es beispielsweise eine ausschlaggebende Rolle, wie viele Mitarbeiter das Unternehmen beschäftigt und in welcher Branche es tätig ist.

Warum lohnt sich der Abschluss einer Vertrauensschadenversicherung?

Zum Erfolg eines Unternehmens tragen im Wesentlichen die Mitarbeiter bei. Sie halten den „Betrieb am Laufen“, sorgen für reibungslose Abläufe, setzen sich dafür ein, dass die Kunden zufrieden sind und repräsentieren das Unternehmen nach außen. Umso wichtiger ist es da, dass sich der Chef auf seine Mitarbeiter verlassen und auf ihre Loyalität vertrauen kann.

Dem ist leider nicht immer so. Immer häufiger werden Fälle bekannt, bei denen Mitarbeiter das Vertrauen ihrer Vorgesetzten missbrauchen und sich damit sogar strafbar machen. So werden zum Beispiel vertrauliche Daten an Dritte weitergegeben, Gelder veruntreut oder unterschlagen und auch Firmeninventar oder hochwertige Lagerbestände entwendet. Mitarbeiterkriminalität ist ein häufig unterschätztes Risiko, das auf jeder Ebene eines Unternehmens geschehen kann und das jährlich unternehmerische Schäden in Milliardenhöhe verursacht. Die Dunkelziffer an Schäden, die durch Vertrauensmissbrauch durch Mitarbeiter verursacht werden, dürfte noch deutlich höher liegen. Viele Unternehmen scheuen sich jedoch aus Angst vor einer schlechten Reputation diese publik zu machen. Daher ist eine Vertrauensschadenversicherung immer von Vorteil.

Neu aber clever

Bislang noch wenig populär, dennoch eine ernst zu nehmende Versicherung ist die Vertrauensschadenversicherung. Diese Versicherung ersetzt nicht nur dem Unternehmen selbst den durch die unredliche Handlung eines Mitarbeiters entstandenen Schaden, sondern kommt darüber hinaus auch für Schadensersatzansprüche von Dritten auf, sofern diese ihre Ursache im Vertrauensschaden des Mitarbeiters haben.

Früh versichern lohnt sich

Eine Vertrauensschadenversicherung kann sich für jedes Unternehmen gleich welcher Größe lohnen. Schwarze Schafe unter den Mitarbeiten kann es überall geben: Bei größeren Unternehmen ist dabei möglicherweise das schlechte Gewissen durch eine höhere Anonymisierung weniger stark ausgeprägt, sich auf Kosten anderer zu bereichern. Kleine Unternehmen haben eventuell wenig bis keine Sicherheitsmaßnahmen getroffen, so dass es ein Kinderspiel ist, den Betrieb zu hintergehen. Und ein Chef schaut seinen Angestellten schließlich immer nur „vor den Kopf“, wie es sprichwörtlich heißt. Selbst tadellose Bewerbungsunterlagen, ein seriöser Eindruck oder eine langjährige vertrauliche Zusammenarbeit garantieren nicht die Loyalität eines Mitarbeiters. Möglicherweise handelt dieser sogar aus einer persönlichen finanziellen Notsituation heraus oder wird von Dritten unter Druck gesetzt beziehungsweise erpresst.

Kein Mitarbeiter ist perfekt

Es gibt viele Möglichkeiten, warum ein Angestellter eine Straftat bei seinem Arbeitgeber begeht. Eine Absicherung mit der Vertrauensschadenversicherung kann ein Unternehmen vor den hohen finanziellen Folgekosten der Wirtschaftskriminalität schützen und bei einem schnellen Ausgleich von Schadensersatzansprüchen von Dritten auch helfen, den guten Ruf des Unternehmens zu bewahren. Eine Vertrauensschadenversicherung leistet übrigens auch dann, wenn keine Strafanzeige gegen den betreffenden Mitarbeiter gestellt wird.

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